
Das Arbeitsgesetz enthält keine Bestimmung, die ausdrücklich verbietet, einen Auszubildenden allein in den Räumlichkeiten des Unternehmens zu lassen. Das Fehlen eines formellen Verbots bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber völlige Freiheit hat. Mehrere gesetzliche Verpflichtungen, die mit dem Ausbildungsvertrag verbunden sind…


























































